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Die DSVGO und die Cookies der Kommentarfunktion in WP sind wahrscheinlich der Grund weswegen viele das Handtuch werfen.
Der Nutzung von Cookies sollte im Vorfeld zugestimmt werden, insbesondere, wenn persönliche Daten an Dritte übertragen werden und diese Daten einen personenbezug aufweisen.
Außerdem verpflichtet Art. 25 Abs. 1 DSGVO den Webseitenbetreiber, geeignete technische Maßnahmen zur Wahrung der Datenschutz-Grundverordnung umzusetzen.
Art. 25 Abs. 2 DSGVO verpflichtet weiter die Voreinstellungen der Website so zu wählen, dass nur für die Nutzung der Webseite erforderliche personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Über meine Website wird kein einziger Cookie gesetzt, ohne, dass der User dem nicht vorher zugestimmt hat und das obwohl ich auf die Kommentarfunktion von WordPress nicht verzichte.
Bei Interesse verhelfe ich euch dazu eure Seite genauso leicht umzugestalten.
Ich finde es ist ein schickes und vorbildliches Highlight, was euch von anderen Websites abhebt und für Vertrauen und Transparenz sorgt.
Gern könnt ihr euch selbst ein Bild hier auf meiner Website verschaffen und euch angucken wie ich die Kommentarfunktion samt Cookies zurückhalte, indem der User vorab gebeten wird der Datenschutzbestimmung und der Nutzung von Cookies vorab zuzustimmen und ihm die Möglichkeit zu geben sich vorab über die Datenschutzbestimmung zu informieren.
Als Software- und Webentwicklerin biete ich dir an deine WordPress-Kommentarfunktion und andere Einstellungen individuell zu prüfen und technisch umzugestalten, so dass du dadurch den Vorgaben nachkommst. 0177 – 57 47 377 *